Das neue EU-Reifenlabel

Folgende Information wurde von Reifen.com erstellt und wird hier auszugsweise wiedergegeben:

„Seit dem 01.11.2012 gilt die Europäische Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung EU/1222/2009 – kurz EU-Reifenlabel genannt. Diese Verordnung gilt für alle neu produzierten Reifen ab KW27/2012 und ist bindend für alle PKW-, LLKW- und LKW-Reifen (Klassen C1, C2 und C3) innerhalb der EU-Mitgliedstaaten.

Beleuchtet werden die Kriterien:
– Kraftstoffeffizienz
– Nasshaftung
– Externes Rollgeräusch

Ziel des EU-Reifenlabels ist es, durch die Förderung von Kraftstoff sparenden, sicheren und leisen Reifen mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit in den Straßenverkehr zu bringen.

Wir empfehlen: Für den Kaufentscheid weiterhin Zusatzinfos nutzen
Für Ihre Kaufentscheidung sollten Sie neben dem EU-Label weiterhin zusätzlich die einschlägigen Reifentests heranziehen, da das Label nur drei Kriterien testet und weitere wichtige Reifenmerkmale keine Beachtung finden.

Hier nur kurz zwei Beispiele für wichtige Kriterien, die durch das EU-Reifenlabel nicht abgedeckt werden:
– Winterreifen: Schneegriff oder Bremsen auf Eis
– Sommerreifen: Das Fahrverhalten auf trockener Fahrbahn

Des Weiteren hängt der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark vom eigenen Fahrverhalten ab.
Eine ökologische Fahrweise kann den Kraftstoffverbrauch deutlich senken. Um die optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen, sollte man vor allem den vorgeschriebenen Reifendruck einhalten und diesen regelmäßig überprüfen.“

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