Gutachten für Oldtimer

Wer sich einen Oldtimer zulegen oder sein Schmuckstück verkaufen möchte, der sollte wissen, welchen objektiven Wert das Fahrzeug hat, um zu verhindern zu viel zu bezahlen oder zu wenig zu bekommen. Aber auch im Schadensfall ist es wichtig ein Wertgutachten zu besitzen, um von der Versicherung korrekt entschädigt zu werden. Diese Wertermittlung übernehmen Spezialisten für Sie. Dabei handelt es sich um Kfz-Sachverständige, die entweder für eine Organisation wie TÜV oder DEKRA tätig sind oder ihre Dienstleistung als freier Gutachter anbieten.

Was wird für die Begutachtung benötigt?

Begutachtungen können je nach ihrer Anforderung unterschiedlich vonstattengehen. So können Wertgutachten für den Wiederherstellungs- oder den Wiederbeschaffungswert,  ebenso wie für den Marktwert erstellt werden. Sollten Sie ein sehr seltenes Fahrzeug besitzen, dann erhöht sich der Aufwand. Der Sachverständige sollte über alle relevanten Informationen zu dem Fahrzeug verfügen. Auch benötigt er von Ihnen den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief sowie alle vorhandenen Nachweise über Reparaturen und Instandsetzungen. Wurde das Fahrzeug aufwändig restauriert, so ist eine Fotodokumentation dieses Vorganges hilfreich für die Arbeit des Gutachters.

Wie geht eine Begutachtung vor sich?

Der Sachverständige prüft zunächst, ob das Fahrzeug dem aus den Fahrzeugpapieren entspricht. Dafür gleicht er die Fahrgestellnummer und die Motornummer ab und kann so sehen, ob es sich um den originalen Motor oder einen Austauschmotor handelt. Auch weitere austauschbare für den betrieb relevante Fahrzeugteile wie das Getriebe werden geprüft.

Als Nächstes folgt eine Sichtprüfung auf Beschädigungen. Dabei protokolliert der Gutachter jeden Kratzer, alle Dellen, jegliche Lackabplatzungen und Rostbläschen. Darüber hinaus nimmt er eine Messung der Lackdicke vor, um zu ermitteln, wie oft das Fahrzeug lackiert wurde. Auch der Unterboden wird begutachtet, insofern ist es sinnvoll, wenn er nicht mit Unterbodenschutz bestrichen ist. So kann der Fachmann eventuell Reparaturen am Unterboden erkennen und bewerten.

Einen weiteren Teil der Begutachtung stellt die Überprüfung auf Dichtigkeit dar. Hierbei wird kontrolliert, ob die Fenster, Türen und Klappen dicht sind, ob die Spaltmaße stimmen und in welchem Zustand die Dichtungen sind. Im Innenraum schaut der Experte nach eventuellen Wasserrändern oder sonstigen Anzeichen dafür, dass Wasser in den Innenraum dringen könnte. Weiterhin werden Schläuche, Leitungen und Gummilager darauf überprüft, ob sie womöglich undicht oder porös sind.

Der letzte Schritt ist die Prüfung der Funktionsfähigkeit. Hierbei werden der Motor, die Bremsen, Lenkung, Getriebe, Fahrwerk, Reifen und Abgasanlage überprüft. Sollte das Fahrzeug nach 1968 gebaut worden sein, so findet auch eine Abgasuntersuchung statt. Selbstverständlich unterzieht der Gutachter das Fahrzeug einer Probefahrt, die im Aufschluss über das Start- und Fahrverhalten gibt und eventuelle Motor- und Getriebemängel erkennen lässt. Zuvor misst er den Wasser- und den Ölstand und gleicht diesen mit denen nach der Probefahrt ab.

Wie sieht das Gutachten aus?

Zunächst wird das Fahrzeug im Gutachten in allen Einzelheiten ausführlich beschrieben. Es finden der technische Zustand, eine detaillierte Zustandsbeschreibung aller technischen Bauteile sowie vorgenommene Reparaturen, Umbauten und Restaurierungen Einzug in den Bericht. Außerdem gehört ein Zertifikat zum Gutachten. In diesem Zertifikat ist eine Note von 1 bis 5 aufgeführt. Diese ergibt sich aus dem Gesamtzustand und orientiert sich an einem vorgegebenen Bewertungssystem aus fünf Klassen. Die Klassen reichen von Note 1 makelloser Zustand, Note 2 guter Zustand über Note 3 gebrauchter Zustand und Note 4 verbrauchter Zustand bis hin zu Note 5 restaurationsbedürftiger Zustand.  Sie sind ausführlich erläutert und ausschlaggebend für den Fahrzeugwert. Auch Originalzustand und Qualitätseinstufung der Ersatzteile geben Ausschlag für die Bewertung.

Warum einen freien Gutachter wählen?

Gerade wenn es darum geht, dass eine Versicherung für einen Schaden aufkommen soll oder der Wiederbeschaffungswert durch eine Versicherung ausgezahlt werden soll, bietet sich ein freier Gutachter an. Dieser ist in der Regel nur seinem Gewissen und den objektiven Vorgaben verpflichtet, nicht aber an die Weisungen und Wünsche eines Versicherungsunternehmens gebunden, auch wenn deren bestellte Gutachter eigentlich auch der Objektivität unterliegen. Oftmals bagatellisieren sie Schäden und errechnen die für die Versicherung günstigste aber für den Kunden nicht beste Reparatur. Erfahrungen zeigen, dass das Ergebnis durch versicherungseigenen Gutachtern rund 30 Prozent niedriger ausfällt, als das durch unabhängige und freie Gutachter.

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